Interkultur und Volkskultur


Die Begriffsbestimmung der "Volkskultur" wird und wurde im urbanen Bereich angesichts der zahlreichen Vereinigungen mit Migrationshintergrund und interkulturellen Projekten im Kulturressort immer wieder diskutiert, weshalb der Bereich hinsichtlich eines Schwerpunktes "Interkultur" erweitert wurde.
Die Stadt Graz birgt einen Schatz großer kultureller und sprachlicher Vielfalt. Hierbei steht die Kommunikation zwischen verschiedenen Kulturen der Stadt im Zentrum des Interesses. Spannend sind vor allem solche Projekte, die sich über einen essentialistischen Kulturbegriff hinausentwickeln und versuchen, einen Raum der gemeinsamen Erzählungen aufzubauen: ein Raum des wechselseitigen Tauschens und Übersetzens verschiedener kultureller Konzepte, aus dem sich ein gemeinsames Neues entwickelt.
Gelebte Traditionen wie Brauchtum und gesellschaftliche Rituale einer bestimmten Region wachsen, entwickeln und verändern sich mit den in ihnen lebenden Menschen. So definierte Volkskultur kann nicht nur positive Identitätsstifterin und Unterhaltung sein, sondern ist ein wichtiger Bestandteil der Alltagskultur und kann darüber hinaus auch dazu beitragen, die Kommunikation und das Verstehen zwischen verschiedenen Kulturen der Stadt zu erleichtern. Eine zeitgenössische "Volkskultur" soll also die Realität der Vielfalt einer Stadt widerspiegeln.

Termine 2024

Die Fachbeiratssitzungen 2024 finden voraussichtlich in folgenden Monaten statt: Februar/März, Mai/Juni und Oktober/November. Für Ansuchende, die eine umgehende Behandlung ihrer Projekte in den Sitzungen anstreben, ist daher zu empfehlen, die Anträge samt zusätzlichen Informationen bis längstens 20.1., 20.4. oder 15.9.2024 einzureichen.

SERVICE für Initiativen, die um Jahresförderungen für das Jahr 2025 ansuchen, bzw. für Projekte, die im ersten Quartal 2025 stattfinden – Einreichung bereits bis 15.9.2024 für 2025 möglich!

Um Anträge auf Jahresförderung für das Kalenderjahr 2025, bzw. Projektförderungen für Projekte, die im ersten Quartal stattfinden, rascher abwickeln zu können, wird Antragsteller:innen das Service geboten, ihre Anträge bereits bis zum - aus diesem Grund verlängerten - Einreichtermin 15.9.2024 einreichen zu können. Damit können diese Anträge bereits bis Ende des Jahres 2024 für das Jahr 2025 vorbewertet und bei Zusage bereits in den ersten Monaten des Jahres 2025 im Stadtsenat bewilligt werden. Voraussetzung für die damit verbundene, raschere Auszahlung ist das Einlangen der Verwendungsnachweise für die Förderungen 2024. Erst nach Bestätigung der Abrechnung 2024 ist bekanntlich eine Auszahlung für 2025 möglich.

Für jene, die diesen Einreichtermin nicht schaffen, gilt wie immer der erste Einreichtermin im Jänner 2025.

KONTAKT:
Maga Bettina Messner
Kulturamt der Stadt Graz
Stigergasse 2 (Mariahilfer Platz), 2. Stock, A-8020 Graz
Tel.: +43/316/872-4921
Fax: +43/316/872-4909
e-mail: bettina.messner@stadt.graz.at

ABTEILUNGSLEITER
Michael A. Grossmann
Kulturamt der Stadt Graz
Stigergasse 2 (Mariahilfer Platz), 2. Stock, A-8020 Graz
Tel.: +43/316/872-4900
Fax: +43/316/872-4909
e-mail: michael.a.grossmann@stadt.graz.at

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