Populäre Musik und Jazz


Ein Tag der Stille, ohne jede Musik, ist für uns heute kaum denkbar. Musik als Kunst des gestalthaften Erinnerns auch noch in Gemeinschaft hören zu können, ist jedem Gemeinwesen öffentliche Mittel wert. In der heutigen Zeit ist eine Trennung in Musik-Kategorien nicht mehr zeitgemäß, da zeitgenössische Musik sich durch experimentierendes "cross over" auszeichnet, in dem die unterschiedlichsten Stile und Produktionsweisen zum Einsatz kommen können.

Ein Splitting zwischen "Populärer Musik" und "Ernster Musik" muss bezüglich der Einteilung der Fachbeiratsgremien dennoch, vor allem aufgrund der Fülle von Musikformen, vorgenommen werden und geschah und geschieht aus strukturellen Gründen in dem Bewusstsein, dass die inhaltlichen Grenzen fließend bleiben und sich jederzeit in unterschiedliche Richtungen verschieben können.

"Populär" entspricht in diesem Zusammenhang nicht mehr dem "Mainstream-Gedanken", sondern bezieht sich in Relation zum klassischen Repertoire, auf eine zeitgenössische, sich der Medien bedienende aber der dem Mainstream eher widersetzende junge Musik-Szene, die sich zwischen "FM4-Musik" und Independent-Formen bewegt. Hier wird der Übergang zur Neuen Musik durchlässig, genauso wie zum Bereich der Medienkunst.

Jazz - von klassisch bis zur freien Improvisation - ist ein in Graz dominanter und herausragender Bereich und deckt mit seinen international geachteten Ensembles daher auch einen großen Teil dieser Kategorie ab.

Es gibt die Möglichkeit, ein Jahresprogramm von Musikgruppen, -gemeinschaften, Vereinen sowie anderen Organisationen oder ein Einzelprojekt von Musiker:innen bzw. Komponist:innen, z. B. Aufführungen etc., zu fördern. CD-Ankäufe zählen ebenso zu den Unterstützungsmaßnahmen.

Termine 2024


Die Fachbeiratssitzungen 2024 finden voraussichtlich in folgenden Monaten statt: Februar/März, Mai/Juni und Oktober/November. Für Ansuchende, die eine umgehende Behandlung ihrer Projekte in den Sitzungen anstreben, ist daher zu empfehlen, die Anträge samt zusätzlichen Informationen bis längstens 20.1., 20.4. oder 15.9.2024 einzureichen.

SERVICE für Initiativen, die um Jahresförderungen für das Jahr 2025 ansuchen, bzw. für Projekte, die im ersten Quartal 2025 stattfinden – Einreichung bereits bis 15.9.2024 für 2025 möglich!

Um Anträge auf Jahresförderung für das Kalenderjahr 2025, bzw. Projektförderungen für Projekte, die im ersten Quartal stattfinden, rascher abwickeln zu können, wird Antragsteller:innen das Service geboten, ihre Anträge bereits bis zum - aus diesem Grund verlängerten - Einreichtermin 15.9.2024 einreichen zu können. Damit können diese Anträge bereits bis Ende des Jahres 2024 für das Jahr 2025 vorbewertet und bei Zusage bereits in den ersten Monaten des Jahres 2025 im Stadtsenat bewilligt werden. Voraussetzung für die damit verbundene, raschere Auszahlung ist das Einlangen der Verwendungsnachweise für die Förderungen 2024. Erst nach Bestätigung der Abrechnung 2024 ist bekanntlich eine Auszahlung für 2025 möglich.

Für jene, die diesen Einreichtermin nicht schaffen, gilt wie immer der erste Einreichtermin im Jänner 2025.

Wenn Förderungsanträge zu den im Kulturserver veröffentlichten Stichtagen im Kulturamt eingelangt sind, werden sie in der im entsprechenden Quartal stattfindenden Fachbeiratssitzung behandelt. Gerne erhalten die Förderungswerber:innen bei der Kulturamtsleitung mündlich die Auskunft über die Details der inhaltlichen Vorbewertungen durch den Fachbeirat. Ausgenommen sind jene Anträge, die nicht den in den Förderungsrichtlinien genannten Förderungsvoraussetzungen bzw. nicht den im Kulturserver veröffentlichten Vorprüfungskriterien des Kulturressorts entsprechen.

Bei Nichteinhaltung bietet die Kulturamtsleitung einen persönlichen Kontakt an.


KONTAKT:
Konrad Stachl
Kulturamt der Stadt Graz
Stigergasse 2 (Mariahilfer Platz), 2. Stock, A-8020 Graz
Tel.: +43/316/872-4924
Fax: +43/316/872-4909
e-mail: konrad.stachl@stadt.graz.at

ABTEILUNGSLEITER
Michael A. Grossmann
Kulturamt der Stadt Graz
Stigergasse 2 (Mariahilfer Platz), 2. Stock, A-8020 Graz
Tel.: +43/316/872-4900
Fax: +43/316/872-4909
e-mail: michael.a.grossmann@stadt.graz.at

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