Spartenübergreifendes, Kulturzentren


Früher bezeichnete man als "spartenübergreifend" alles, was man nicht einordnen konnte. Heute wird dieser Bereich einerseits inhaltlich durch die Praxis des "cross over", andererseits formal durch die wachsenden Initiativen, welche mehrspartig und interdisziplinär arbeiten, immer wichtiger. Der sich in den letzten Jahrzehnten immer mehr ausweitende Kulturbegriff kommt hier zum Tragen.

In diesem Bereich finden sich daher nicht nur mittlerweile traditionsreiche Festivals wie u. a. der "steirische herbst"(finanziert von Bund, Land und Stadt) und Institutionen wie das "Forum Stadtpark" sowie Projekte aus dem Bereich der Gedenk- und Erinnerungskultur, sondern es haben auch zahlreiche, sich Kategorisierungen widersetzende, unangepasste und eventuell undefinierbare Projekte eine reelle Chance auf Unterstützung.

Da es in diesem Feld keine spezifischen Expert:innen geben kann, wurde darauf Wert gelegt, dass die Fachbeirät:innen aus unterschiedlichen Bereichen kommen und ein breites Spektrum inhaltlich abdecken. Aufgrund der Fülle und Komplexität der Ansuchen legen sie in ihrer Beurteilung u. a. das Hauptaugenmerk auf ein klares Konzept und eine erwartbare Professionalität in der Umsetzung.

Es gibt die Möglichkeit, ein Jahresprogramm von Projektgruppen, Künstler:innengemeinschaften, Vereinen sowie anderen Organisationen oder ein Einzelprojekt von Künstler:innen, z. B. Aufführungen, Ausstellungen, Kataloge, etc., zu fördern.


Termine 2024


Die Fachbeiratssitzungen 2024 finden voraussichtlich in folgenden Monaten statt: Februar/März, Mai/Juni und Oktober/November. Für Ansuchende, die eine umgehende Behandlung ihrer Projekte in den Sitzungen anstreben, ist daher zu empfehlen, die Anträge samt zusätzlichen Informationen bis längstens 20.1., 20.4. oder 15.9.2024 einzureichen.

SERVICE für Initiativen, die um Jahresförderungen für das Jahr 2025 ansuchen, bzw. für Projekte, die im ersten Quartal 2025 stattfinden – Einreichung bereits bis 15.9.2024 für 2025 möglich!

Um Anträge auf Jahresförderung für das Kalenderjahr 2025, bzw. Projektförderungen für Projekte, die im ersten Quartal stattfinden, rascher abwickeln zu können, wird Antragsteller:innen das Service geboten, ihre Anträge bereits bis zum - aus diesem Grund verlängerten - Einreichtermin 15.9.2024 einreichen zu können. Damit können diese Anträge bereits bis Ende des Jahres 2024 für das Jahr 2025 vorbewertet und bei Zusage bereits in den ersten Monaten des Jahres 2025 im Stadtsenat bewilligt werden. Voraussetzung für die damit verbundene, raschere Auszahlung ist das Einlangen der Verwendungsnachweise für die Förderungen 2024. Erst nach Bestätigung der Abrechnung 2024 ist bekanntlich eine Auszahlung für 2025 möglich.

Für jene, die diesen Einreichtermin nicht schaffen, gilt wie immer der erste Einreichtermin im Jänner 2025.

Wenn Förderungsanträge zu den im Kulturserver veröffentlichten Stichtagen im Kulturamt eingelangt sind, werden sie in der im entsprechenden Quartal stattfindenden Fachbeiratssitzung behandelt. Gerne erhalten die Förderungswerber:innen bei der Kulturamtsleitung mündlich die Auskunft über die Details der inhaltlichen Vorbewertungen durch den Fachbeirat. Ausgenommen sind jene Anträge, die nicht den in den Förderungsrichtlinien genannten Förderungsvoraussetzungen bzw. nicht den im Kulturserver veröffentlichten Vorprüfungskriterien des Kulturressorts entsprechen.

Bei Nichteinhaltung bietet die Kulturamtsleitung einen persönlichen Kontakt an.


KONTAKT:
Karin Fras
Kulturamt der Stadt Graz
Stigergasse 2 (Mariahilfer Platz), 2. Stock, A-8020 Graz
Tel.: +43/316/872-4920
Fax: +43/316/872-4909
e-mail: karin.fras@stadt.graz.at

ABTEILUNGSLEITER
Michael A. Grossmann
Kulturamt der Stadt Graz
Stigergasse 2 (Mariahilfer Platz), 2. Stock, A-8020 Graz
Tel.: +43/316/872-4900
Fax: +43/316/872-4909
e-mail: michael.a.grossmann@stadt.graz.at



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