Theater, Kabarett, Kleinkunst


Das Feld der "Darstellenden Kunst" (ohne Tanz) umfasst die GmbHs der Theaterholding Graz (Oper, Schauspielhaus und Kinder- und Jugendtheater Next Liberty), welche hauptsächlich von Land Steiermark und Stadt Graz getragen werden, aber auch einen Bundeszuschuss bekommen, sowie die "freie Theaterszene", welche sich in den letzten Jahren besonders eigenständig entwickelt hat und immer mehr dafür sorgt, dass die Stadt Graz zum Anziehungspunkt für Besucher:innen wird.

Die Grazer Theaterszene bietet vom klassischen Oeuvre bis hin zu experimentellen und interaktiven Theaterformen ein breites Spektrum, welches sich vor allem auch immer wieder durch seine "Widerständigkeit" ins Zentrum der Aufmerksamkeit rückt und somit dem ursprünglichen gesellschaftspolitischen Auftrag des Theaters Rechnung trägt.
Die Fachbeirät:innen legen bei ihren inhaltlichen Beurteilungen zur Förderempfehlung daher auch ein Hauptaugenmerk auf die soziale und gesellschaftliche Relevanz und unterstützen innovative und zeitgenössische Richtungen.

Es gibt die Möglichkeit, ein Jahresprogramm von Gruppen, Künstler:innengemeinschaften, Vereinen sowie anderen Organisationen oder ein Einzelprojekt von Künstler:innen, z. B. Aufführungen, etc. zu fördern.

Das Probenhaus in der Orpheumgasse, das vor allem von Gruppen ohne eigene Probemöglichkeiten genutzt werden kann, wird als wesentliche Sachförderung zur Verfügung gestellt.

Termine 2024


Die Fachbeiratssitzungen 2024 finden voraussichtlich in folgenden Monaten statt: Februar/März, Mai/Juni und Oktober/November. Für Ansuchende, die eine umgehende Behandlung ihrer Projekte in den Sitzungen anstreben, ist daher zu empfehlen, die Anträge samt zusätzlichen Informationen bis längstens 20.1., 20.4. oder 15.9.2024 einzureichen.

SERVICE für Initiativen, die um Jahresförderungen für das Jahr 2025 ansuchen, bzw. für Projekte, die im ersten Quartal 2025 stattfinden – Einreichung bereits bis 15.9.2024 für 2025 möglich!

Um Anträge auf Jahresförderung für das Kalenderjahr 2025, bzw. Projektförderungen für Projekte, die im ersten Quartal stattfinden, rascher abwickeln zu können, wird Antragsteller:innen das Service geboten, ihre Anträge bereits bis zum - aus diesem Grund verlängerten - Einreichtermin 15.9.2024 einreichen zu können. Damit können diese Anträge bereits bis Ende des Jahres 2024 für das Jahr 2025 vorbewertet und bei Zusage bereits in den ersten Monaten des Jahres 2025 im Stadtsenat bewilligt werden. Voraussetzung für die damit verbundene, raschere Auszahlung ist das Einlangen der Verwendungsnachweise für die Förderungen 2024. Erst nach Bestätigung der Abrechnung 2024 ist bekanntlich eine Auszahlung für 2025 möglich.

Für jene, die diesen Einreichtermin nicht schaffen, gilt wie immer der erste Einreichtermin im Jänner 2025.

Wenn Förderungsanträge zu den im Kulturserver veröffentlichten Stichtagen im Kulturamt eingelangt sind, werden sie in der im entsprechenden Quartal stattfindenden Fachbeiratssitzung behandelt. Gerne erhalten die Förderungswerber:innen bei der Kulturamtsleitung mündlich die Auskunft über die Details der inhaltlichen Vorbewertungen durch den Fachbeirat. Ausgenommen sind jene Anträge, die nicht den in den Förderungsrichtlinien genannten Förderungsvoraussetzungen bzw. nicht den im Kulturserver veröffentlichten Vorprüfungskriterien des Kulturressorts entsprechen.

Bei Nichteinhaltung bietet die Kulturamtsleitung einen persönlichen Kontakt an.

KONTAKT
Karin Fras
Kulturamt der Stadt Graz
Stigergasse 2 (Mariahilfer Platz), 2. Stock, A-8020 Graz
Tel: +43/316/872/4920
Fax: +43/316/872/4909
e-mail: karin.fras@stadt.graz.at

ABTEILUNGSLEITER
Michael A. Grossmann
Kulturamt der Stadt Graz
Stigergasse 2 (Mariahilfer Platz), 2. Stock, A-8020 Graz
Tel.: +43/316/872-4900
Fax: +43/316/872-4909
e-mail: michael.a.grossmann@stadt.graz.at

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» Kriterien
» Fachbeirat

Weiterführende Links

www.theatererhalterverband.at - Theatererhalterverband Österreichischer Bundesländer und Städte