Kriterien / Rektor:innen- und Vizerektor:innenbeirat


Für den Bereich Wissenschaftsförderung ist ein gesondertes Gremium eingerichtet worden, welches durch die Rektor:innen und Vizerektor:innen der vier Universitäten gebildet wird. Der Beirat steht, wie die Fachbeiratsgremien für die Kulturförderungen, beratend zur Verfügung.

Aus Gründen der gezielten Förderung der universitären Forschung verpflichten sich die Antragsteller:innen, ihre Anträge parallel an die hierfür vorgesehenen universitären Verwaltungsstellen einzureichen. Jene Projekte, die nicht parallel bei den zuständigen Universitätsstellen eingereicht wurden, werden bei der Begutachtung zurückgestellt. Universitätsnahe Institutionen und wissenschaftliche Vereinigungen sind von dieser Vorgangsweise ausgenommen.

Folgende Kriterien oder Schwerpunkte werden in die Vorprüfung eines Ansuchens an das Wissenschaftsressort der Stadt Graz einbezogen: 
  • Grazbezug
  • Gesellschaftliche und wissenschaftliche Relevanz
  • Kooperationsprojekte von Grazer Forscher:innen mit Partner-Organisationen aus Süd-Osteuropa und den neuen EU-Mitgliedsländern
  • Nachwuchsförderung
  • Innovation
  • bei Einzelpersonen: Druckkosten für wissenschaftliche Publikationen (Diplomarbeiten, Dissertationen, Habilitationen)
Nicht aus dem Wissenschaftsbudget gefördert werden können: Infrastruktur, Publikationen und Festschriften, Kongresse und Tagungen.

Die Rektoren-/Vizerektor:innen-Fachbeiratsberatungen finden quartalsweise statt.

Die Fachbeiratssitzungen 2024 finden voraussichtlich in folgenden Monaten statt: Februar/März, Mai/Juni und Oktober/November. Für Ansuchende, die eine umgehende Behandlung ihrer Projekte in den Sitzungen anstreben, ist daher zu empfehlen, die Anträge samt zusätzlichen Informationen bis längstens 20.1., 20.4. oder 15.9.2024 einzureichen.


Förderungsantrag