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KUNSTRAUM STEIERMARK

Ausschreibung von Stipendien zur Gründung von Künstlerateliers 2021/2022

Die Steiermärkische Landesregierung, Abteilung 9 Kultur, Europa, Sport, vergibt im Rahmen einer Ausschreibung für Kunstschaffende, bevorzugt unter 35 Jahre, Stipendien, die für die Gründung und nachhaltige Etablierung von Arbeitsräumen/Ateliers im gesamten Bundesland vorgesehen sind. Auf diese Weise soll die Erarbeitung künstlerischer Vorhaben und der Einstieg in die professionelle Kunstszene erleichtert werden.
Zehn Künstlerinnen/Künstler bzw. Künstlerkollektive erhalten für die Dauer von zwei Jahren monatlich EUR 600,--, zugesprochen. Die Stipendien werden auf Vorschlag einer ExpertInnenjury vergeben.

► KUNSTRAUM STEIERMARK Stipendien des Landes Steiermark 2021/2022
Teilnahmeberechtigt sind Kunst- und Kulturschaffende aller Sparten, die in der Steiermark arbeiten und ein Atelier gründen wollen. Das Stipendium, mit dem eine geeignete Räumlichkeit für zwei Jahre genutzt werden kann, will Künstlerinnen/Künstler hinsichtlich ihrer Produktionsbedingungen stärken und ihnen die Möglichkeit geben, nachhaltig an ihrer Professionalisierung zu arbeiten.

Die Bewerbungsunterlagen sollen in gedruckter Form (max. 10 Seiten) einen kurzen Lebenslauf, ein Motivationsschreiben mit einer kurzen Darstellung des vorgesehenen Arbeitsraums, des künstlerischen Vorhabens und Beispiele bisheriger Arbeiten (keine Originale!) enthalten. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Bewerbungsunterlagen auf dem Postweg eingehen müssen. Sollte es zur Darstellung des künstlerischen Werkes unbedingt notwendig sein, können repräsentative Links (nicht mehr als 5) bzw. USB-Sticks bereitgestellt werden.

Einreichungen müssen unter Verwendung nachstehenden Formulars erfolgen.
UNVOLLSTÄNDIGE EINREICHUNGEN KÖNNEN NICHT BERÜCKSICHTIGT WERDEN.
Bewerbungen richten Sie bitte ab sofort bis spätestens 15. Juli 2020 (13 Uhr Einlangen) in siebenfacher Ausfertigung mit Formular (siehe Homepage) an die Abteilung 9 Kultur, Europa, Sport, Amt der Steiermärkischen Landesregierung „KUNSTRAUM STEIERMARK-Stipendium des Landes Steiermark“, Landhausgasse 7, 8010 Graz.

Vom Ergebnis der Juryentscheidung werden die Bewerberinnen/Bewerber schriftlich informiert.